Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie zu Lebzeiten eigenhändig entscheiden, welche Ihrer Vertrauenspersonen Ihre Angelegenheiten erledigt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten:
- Erledigung von postalischen Angelegenheiten
 - Ausführung von Rechtsgeschäften
 - Wahrnehmen der Gesundheitsführsorge
 - Verfügung über das Vermögen
 - Bestimmung über Aufenthaltsort und Umgang
 
Vermerk: Selbst die Angehörigen wie Ehegatten oder Kinder können ohne diese entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen für Sie treffen.