Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie zu Lebzeiten eigenhändig entscheiden, welche Ihrer Vertrauenspersonen Ihre Angelegenheiten erledigt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten:

  • Erledigung von postalischen Angelegenheiten
  • Ausführung von Rechtsgeschäften
  • Wahrnehmen der Gesundheitsführsorge
  • Verfügung über das Vermögen
  • Bestimmung über Aufenthaltsort und Umgang

Vermerk: Selbst die Angehörigen wie Ehegatten oder Kinder können ohne diese entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen für Sie treffen.

+49 4882 6151

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